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Das Gewissen als wichtige Instanz der sozialen Intelligenz (des SQ)

Das aktive und entwickelte Gewissen sichert die Herstellung des Gleichgewichtes. Es ist der „innere Zeuge“, das „innere Mitwissen und Mitfühlen“ für das, was für die eigene Person und für die Bezugspersonen, die Gemeinschaft, die Umwelt „gut“ oder „schlecht“ war, ist und sein wird. Das Urteil darüber, was in der Gegenwart „gut“ oder „schlecht“ ist und in der Zukunft „gut“ oder „schlecht“ sein kann, orientiert sich an früheren gespeicherten Erfahrungen.

Bei Unklarheiten und Widersprüchen bezüglich der Frage, was im Augenblick und zukünftig „gut“ oder „schlecht“ ist, initiiert das Gewissen eine Auseinandersetzung über die positiven oder negativen Auswirkungen der Verhaltensweisen, die menschlich oder unmenschlich (boshaft) sind und entscheidet, welche Beziehungs-, Handlungs- und Verhaltensmuster „eher gut“ und „eher entwicklungsfördernd“ für die eigene Person, die Bezugspersonen, die Gemeinschaft und die Umwelt sind. Das gefundene Ergebnis wird festgehalten in verbindlichen Werten, Normen, Regeln, Vorschriften.

Erweisen sich die gefundenen Kompromisse, die Werte, Normen, Regeln und Vorschriften nicht als entwicklungsfördernd, so initiiert das Gewissen eine neue Auseinandersetzung, bis zufriedenstellende Beziehungs-, Handlungs- und Verhaltensmuster gefunden sind. Das gesunde Gewissen ist also keine starre Instanz mit festen Normen, Regeln, Vorschriften (kein Normenwissen) die für alle Zeiten und Situationen gültig sind. Das Gewissen ist eine flexible Instanz, die gestützt auf die Erfahrung darüber, was „eher gut“ oder „eher schlecht“ war, in geänderten Kontexten zu neuen, sogar zu konträren Entscheidungen kommen kann.